Brauche ich eine Verordnung vom Kinderarzt?
Ja. Für die Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept), in der Regel von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung sinnvoll ist, sprechen Sie Ihre Kinderarztpraxis bei der nächsten U-Untersuchung darauf an – oder rufen Sie mich vorher an.
Muss ich für die Behandlung meines Kindes zuzahlen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Zuzahlung befreit. Für Sie entstehen mit gültiger Verordnung also keine Kosten.
Ab welchem Alter kann mein Baby behandelt werden?
Schon in den ersten Lebenswochen. Gerade bei Babys lohnt es sich, Auffälligkeiten wie eine Vorzugshaltung früh anzugehen, weil sich Bewegungsmuster in diesem Alter besonders gut beeinflussen lassen.
Ist die Vojta-Therapie für mein Baby schmerzhaft?
Nein, die Vojta-Therapie tut nicht weh. Viele Babys protestieren anfangs trotzdem und weinen, weil die aktivierten Bewegungen anstrengend und ungewohnt sind – ähnlich wie bei einem Training. Das legt sich meist nach kurzer Zeit. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt und Sie sind die ganze Zeit dabei.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie die Verordnung, die Versichertenkarte Ihres Kindes und das gelbe Untersuchungsheft mit. Außerdem hilfreich: ein großes Handtuch oder eine Decke, Windeln, etwas zu trinken und gern das Lieblingsspielzeug Ihres Kindes.
Wie oft und wie lange wird behandelt?
Das richtet sich nach der Verordnung und dem Bedarf Ihres Kindes. Bei Vojta und Bobath ist das Üben zu Hause ein wichtiger Teil der Therapie: Ich zeige Ihnen Übungen und Handgriffe, die Sie sicher in Ihren Alltag einbauen können.
Kommen Sie auch zu uns nach Hause?
Ja. Wenn der Weg in die Praxis schwierig ist und die Verordnung einen Hausbesuch vorsieht, behandle ich Ihr Kind auch bei Ihnen zu Hause in Meldorf und Umgebung.